FAMILIENRECHT
als Teil des Zivilrechts umfasst Familienrecht alle Vorschriften, die die Rechtsverhältnisse der durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regeln.
- Beratung und Vertretung bei
- · Eheverträgen
- · Sorge- und Umgangsrecht
- · ehelicher oder verwandschaftlicher Unterhaltspflicht
- · Scheidungs- und Eheaufhebungsverfahren
- · Vaterschaften Anerkennung/Anfechtung
- · Versorgungsausgleich
- · Herausgabe eines Kindes
- · Durchsetzung von Unterhaltsforderungen
- · Testamentsgestaltungen
- · Ansprüchen aus dem Erb- und Pflichtteilsrecht
